Hilfestellung in der Stillzeit

Während der gesamten Stillzeit habt ihr weiterhin einen Anspruch auf Hebammenbetreuung und könnt weitere acht Termine bei Stillproblemen (z.B. Milchstau, Abstillen) vereinbaren.

Auch Mütter die nicht stillen, haben diesen Anspruch und können die acht Termine bis zum 9. Lebensmonat, bei Ernährungsschwierigkeiten beim Kind, wahrnehmen.

Diese Termine finden in der Praxis statt.