Während der gesamten Stillzeit habt ihr weiterhin einen
Anspruch auf Hebammenbetreuung und könnt weitere acht Termine
bei Stillproblemen (z.B. Milchstau, Abstillen) vereinbaren.
Auch Mütter die nicht stillen, haben diesen Anspruch und können
die acht Termine bis zum 9. Lebensmonat, bei
Ernährungsschwierigkeiten beim Kind, wahrnehmen.