Schwangerenvorsorge

Die Schwangerenvorsorge ist in Deutschland durch die Mutterschaftsrichtlinien gesetzlich geregelt.

Sie beinhaltet diverse körperliche Untersuchungen, wie zb.:

  • Untersuchung des Urin

  • Abhören der kindlichen Herztöne

  • Kontrolle des Butdrucks

  • Vaginale Untersuchungen nach Bedarf

  • Einschätzung der kindlichen, zeitgerechten Entwicklung

  • und weiteres

Bis zur 32. Schwangerschaftswoche finden die Vorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen statt.
Von der 32. Schwangerschaftswoche bis zum errechneten Entbindungstermin alle zwei Wochen.

Ab dem Entbindungstermin sollte alle 2-3 Tage eine Vorsorgeuntersuchung stattfinden.

Ihr könnt die Vorsorgeuntersuchungen durch eure betreuende Hebamme, eurem behandelnden Frauenarzt oder auch im Wechsel mit eurer Hebamme und eurem Frauenarzt vornehmen lassen.

Diese Termine finden in der Praxis statt.
Termin nach Vereinbarung

Die Kosten übernimmt bei gültiger Mitgliedschaft eure Krankenkasse.