Die Schwangerenvorsorge ist in Deutschland durch die Mutterschaftsrichtlinien gesetzlich geregelt.
Sie beinhaltet diverse körperliche Untersuchungen, wie zb.:
Untersuchung des Urin
Abhören der kindlichen Herztöne
Kontrolle des Butdrucks
Vaginale Untersuchungen nach Bedarf
Einschätzung der kindlichen, zeitgerechten Entwicklung
und weiteres
Bis zur 32. Schwangerschaftswoche finden die
Vorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen statt.
Von der 32. Schwangerschaftswoche bis zum errechneten
Entbindungstermin alle zwei Wochen.
Ab dem Entbindungstermin sollte alle 2-3 Tage eine Vorsorgeuntersuchung stattfinden.
Ihr könnt die Vorsorgeuntersuchungen durch eure betreuende Hebamme, eurem behandelnden Frauenarzt oder auch im Wechsel mit eurer Hebamme und eurem Frauenarzt vornehmen lassen.
Diese Termine finden in der Praxis statt.
Termin nach Vereinbarung
Die Kosten übernimmt bei gültiger Mitgliedschaft eure Krankenkasse.